Service


"Vor dem Vergnügen kommt der Paragraphendschungel". Es gibt nicht nur verschlungene Straßen durch verwirrende Schilderwälder, sondern auch Vorschriften und Reglementierungen rund um unser Hobby. elferclassix möchte deshalb über aktuelle Themen informieren und euch mehr Durchblick verschaffen. Für diesen Service soll möglichst auf offizielle Seiten verwiesen werden, die kurz und prägnant die wichtigsten Punkte darstellen - sinnvoll ergänzt durch eure Kommentare, Hinweise oder Tipps.


  • Biosprit - Alkohol im Benzin

    ( Stand: Februar 2011 )
      Nachdem seit einigen Jahren Benzin mit einem Bioalkoholgehalt von 5% (E5-Kraftstoff) an den Tankstellen angeboten wird, soll nun laut EU-Verordnung der nächste Schritt folgen und der Bioalkoholgehalt auf 10% (E10-Kraftstoff) erhöht werden. Seit Anfang 2011 beginnen die Tankstellen mit der Umrüstung. Da sich dadurch die Sortenvielfalt erhöht, herrscht bei vielen Verbrauchern Verwirrung. Um hier etwas mehr Transparenz zu schaffen, habe ich eine Liste verschiedener Spritsorten angehängt: Zur Liste
      Generell gibt es nach wie vor Befürchtungen verschiedener Fachleute, dass der erhöhte Biospritanteil zu Schäden an Benzinleitungen, Dichtungen, Benzinpumpen und am Motor führt. Als Alternative wird von den Mineralölkonzernen bis mindestens 2013 eine Benzinsorte weiterhin mit einem Alkoholanteil von 5% angeboten. Da Normalbenzin wohl demnächst von den Tankstellen verschwinden wird, bleibt dem Oldtimerfahrer nur noch der Griff zum teuren Super oder Superplus, egal, ob der Oldie diese Spritsorte überhaupt benötigt. Die Klärung der Verträglichkeit des E10-Kraftstoffs soll der Oldtimerbesitzer beim Hersteller erfragen.
      >>> Für uns Urelferfahrer gibt es von Porsche keine Freigabe für E10-Kraftstoff ! <<<
      >>> Dies gilt i.Ü. auch für alle luftgekühlten Porsche 911. <<<
      Und hier könnt ihr euch selbst über die E10-Verträglichkeit von verschiedenen Fahrzeugmodellen einen Überblick verschaffen: E10-Verträglichkeit

  • Feinstaubregelung für München

    (Stand: Januar 2012)
      Alle Infos zur Umweltzone in München
      Wer mehr zum Thema wissen möchte
      Umweltzonen in Deutschland
      Kurzinfo: Euro2=rote Plakette, Euro3=gelbe Plakette, Euro4=grüne Plakette
      Hinweis I: Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen sind bundesweit von Fahrverboten ausgenommen und können sich ungehindert in Umweltzonen bewegen. Eine Umweltplakette ist nicht notwendig.
      Hinweis II: Ab 1. Oktober 2012 dürfen Kfz mit roter Umweltplakette nicht mehr in die Umweltzonen einfahren. Wer es dennoch tut, muss mit €40.- Bussgeld und einem Punkt rechnen.

      elferclassix zeigt Flagge bei der Oldtimer Demo in München am 15.04.07.
      Kundgebung am Odeonsplatz in München Oldtimer Demo Konvoi

  • Feinstaubregelung für Stuttgart

    (Stand: Januar 2012)
      Da einige von uns gerne das Porsche Museum in Stuttgart besuchen möchten, sei hier noch folgender Hinweis gegeben:
      Hinweis I: Ab 1.1.2012 dürfen keine Fahrzeuge mit gelber, roter oder keiner Plakette in die Umweltzone einfahren. Leider beginnt die Umweltzone nur wenige Meter vor dem Museum.

  • Neue Kfz-Steuer

    (Stand: Januar 2012)
      Für alle nach dem 1. Juli 2009 neu zugelassenen Autos wird in der Kfz-Steuer neben dem Hubraum auch der CO2-Ausstoß berücksichtigt.
      Gerechnet wird folgendermaßen: Als "Grundbetrag" werden künftig für Benziner pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2Euro fällig, für Diesel 9,50Euro. Hinzu kommen für jedes ausgestoßene Gramm CO2 weitere 2Euro. Dies gilt für Diesel wie Benziner. Die ersten 110 Gramm bleiben dabei steuerfrei.
      Hinweis I: Die Kfz-Steuer für Oldtimer bleibt unverändert bei 191,73 Euro pro Jahr.

  • CO2-Ausstoß

    (Stand: Januar 2012)
      Berechnung des CO2-Ausstoßes (Kohlenstoffdioxid) bei älteren Autos:
      Während bei Neuwagen seit November 2004 die CO2-Werte ausgewiesen werden müssen (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7), ist bei vielen älteren Fahrzeugen bzw. Oldtimern der CO2-Ausstoß unbekannt. Es ist jedoch sehr einfach den CO2-Wert selbst zu berechnen. Schadstoffe wie Stickstoffoxide oder Rußpartikel können nur in Messverfahren ermittelt werden. CO2 ist jedoch verbrauchsabhängig d.h. wer den Benzinverbrauch seines Autos kennt, kann mittels folgender Formel die CO2-Emissionen errechnen:
      Formel: Benzinverbrauch pro 100km x Faktor = CO2 Ausstoß pro Kilometer
                    (Faktor Benziner=23, Diesel=26)
      Beispiel für Benziner : 13 x 23 = 299 g CO2 pro km oder 20 x 23 = 460 g CO2 pro km
      Beispiel für Diesel     :   7 x 26 = 182 g CO2 pro km
      Als Vergleich ein Neufahrzeug mit einem Benzinverbrauch von 8L/100km: 8 x 23 = 184 g CO2 pro km
      Hinweis I: Der CO2-Ausstoß wird nur für alle nach dem 1. Juli 2009 neu zugelassenen Autos in die Kfz-Steuer eingerechnet. Somit bleibt die Kfz-Steuer für Oldtimer unverändert.

  • Wechselkennzeichen

    ( Stand: April 2012 )
      Bis Ende 2010 wird beim zuständigen Ministerium ein Antrag zur Einführung von Wechselkennzeichen vorgelegt. Inzwischen hat das Ministerium zugestimmt, sodass die Regelung ab Sommer 2012 in Kraft tritt. Dann könnte man mit nur einem Kennzeichen 2 Fahrzeuge der gleichen Bauart-Klasse wechselweise bewegen d.h. 2 Autos wären möglich, jedoch nicht Auto und Motorrad. Die Kennzeichenschilder müssen die gleichen Abmessungen haben. Bei Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sowie bei roten Nummern ist kein Wechsel gestattet. Ausdrücklich zugelassen sind jedoch Oldtimer mit H-Kennzeichen.
      Das Wechselkennzeichen besteht aus 2 Teilen - einem festen Teil, der am jeweiligen Fahrzeug verbleibt und einem aufsteckbaren Teil, das am genutzten Fahrzeug angebracht wird.
      Der Traum von Steuererleichterungen durch das Wechselkennzeichen sind jedoch zerplatzt. Lediglich die Kfz-Versicherungen denken über Spezialtarife nach.

  • H-Kennzeichen für Oldtimer

    ( Stand: März '08 )
      H-Nummer
      Hinweis I: Seit 1.März 07 gelten folgende Erleichterungen: Ist das Kfz länger als 18 Monate stillgelegt, ist kein Gutachten mehr notwendig. Sind keine 2 Jahre seit der letzten HU verstrichen, kann das Kfz direkt wieder zugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine HU fällig gewesen, reicht die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Die 18-Monats-Frist wurde auf 7 Jahre ausgedehnt. Erst bei einer längeren Stilllegungszeit ist wieder ein Vollgutachten notwendig. Wenn die originalen Papiere vorgelegt werden können, ist diese Regel unbefristet! Die 7 Jahre bedeuten lediglich, dass das KBA die Daten nach 7 Jahren löscht! Also auch nach 20 Jahren reicht die Vorlage des alten Briefes bei der HU und das gute Stück kann wieder zugelassen werden
      Hinweis II: Seit 1.März 07 dürfen neben anerkannten Sachverständigen auch Prüfingenieure das Gutachten zum "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut" erstellen.

  • Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer

    ( Stand: März '08 )
      Rotes Dauerkennzeichen
      Hinweis: Ab 1.März 07 gilt, dass Fahrzeuge für das rote 07-Wechselkennzeichen mindestens 30 Jahre alt sein müssen. Wer bereits im Besitz eines 07er Kennzeichens ist, hat Bestandsschutz.
      Tipp: Wer sein Fahrzeug nach dem 1. März 07 abmeldet, muss damit rechnen, dass sein Kennzeichen bereits nach 4 Wochen oder 8 Tagen oder sofort am nächsten Tag wieder frei wird. Die Zeitdauer wird von der jeweiligen Behörde bestimmt. Im Einzelfall ist eine Nachfrage bei der direkten Zulassungsstelle sinnvoll. Wer sicher gehen will, sollte bei der Abmeldung sein Kennzeichen sofort wieder reservieren lassen.

  • Hauptuntersuchung

    ( Stand: Januar 2012 )
      Ab 2012 erhält man trotz verspätetem Antritt zur Hauptuntersuchung wieder die vollen 24 Monate bis zur folgenden Untersuchung bestätigt. Allerdings erhöht sich die Prüfgebühr um 20% bei Überziehen um 2 Monate. Bei einer Verspätung von 3 Monaten droht ein Bußgeld.

  • Abgasplakette

    ( Stand: November '09 )
      Ab 1.Januar 2010 ist es vorbei mit der AU-Plakette. Der sechseckige Aufkleber wird dann Geschichte sein. Der Grund der Abschaffung ist, dass die Abgasuntersuchung vom kommenden Jahr an Bestandteil der Hauptuntersuchung sein wird und damit immer zeitgleich durchgeführt wird. Neufahrzeuge ab dem 1.1.2010 bekommen nur noch den Aufkleber für die Hauptuntersuchung. Älteren Fahrzeugen wird bei der nächsten Hauptuntersuchung der Aufkleber entfernt. Aus optischen Gründen bietet der TÜV sogar sogenannte Blankoplaketten an, um die beschädigte Stelle auf dem Kennzeichen abzudecken.

  • Bußgeld im Ausland

    ( Stand: Januar 2012 )
      Seit gut einem Jahr vollstrecken bereits die meisten EU-Länder Bußgelder grenzüberschreitend. Seit 2012 kommt u.A. auch Italien dazu. Ausserdem werden EU-weit die Halterdaten ausgetauscht. Die einzutreibende Bußgeldsumme muß mindestens 70Euro inklusive Verfahrenskosten betragen.

  • Interessante Oldtimer Urteile:


  • Straßenverkehrsordnung


  • Straßenverkehrszulassungsordnung


  • Bußgeldkatalog



  • Anmerkung:

    Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wurden fehlerhafte oder unrichtige Angaben gemacht, bitte ich um Mitteilung. Dies kann dann umgehend korrigiert werden. Eine Haftung für fehlerhafte oder unrichtge Angaben ist ausgeschlossen.
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